„Die“ Lagereinrichtung gibt es bekanntlich ebenso wenig wie es „den“ Stapler, „das“ Lager oder „das“ Auto gibt – die Anzahl der Varianten und Gestaltungsmöglichkeiten ist nahezu unendlich. Diese Vielfalt ist einerseits natürlich von großem Vorteil, da sie dem Betreiber eine wirtschaftliche, bedarfsgerechte Planung, Projektierung und Umsetzung der benötigten Kapazitäten ermöglicht; auf der anderen Seite der Medaille bringt diese Vielfalt aber auch auf eine ebenso schier unendlich lange Liste an Richtlinien und daraus resultierenden Anforderungen an die Betriebssicherheit mit sich. Grundsätzlich lassen sich diese dabei in drei Gruppen aufteilen: In a) Gesetze, Vorschriften und Technische Regeln, b) in die Vorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) und c) in die Normen des Deutschen Instituts für Normung (DIN) sowie die Europäische Normen (EN).