Da Wasser nur begrenzt zur Verfügung steht, muss es besonders geschützt werden. Verunreinigtes oder verseuchtes Trinkwasser wird meist spät bemerkt, deswegen ist der Schutz so wichtig. Folglich müssen Gefahrstoffe wie wassergefährdende Stoffe, die zu einem Problem für Gewässer und Grundwasser werden können, möglichst sicher gelagert werden. Unkontrolliertes Auslaufen und Kontamination gilt es zu verhindern. Erfahren Sie, wie man wassergefährdende Stoffe sicher lagert.
Aufgrund der Risiken hat sich der Gesetzgeber mit dem Thema Gefahrstoffe und deren sicherer Lagerung intensiv auseinandergesetzt. Wer beispielsweise mit diesen Stoffen arbeitet oder sie lagert, sollte sich mit den Vorschriften nicht nur vertraut machen, sondern diese auch einhalten.
Welche rechtlichen Grundlagen zu beachten sind
Ein überschaubares Regelwerk für die Lagerung von Gefahrstoffen gibt es nicht. Daher wissen viele Verantwortliche, die sich im Betrieb um Gefahrstoffe kümmern, oft nicht, welche Regelungen zu beachten sind. Es gibt je nach Schutzziel, wie Arbeitsschutz, Umweltschutz oder Brand- und Explosionsschutz, unterschiedliche Vorschriften, Gesetze und technische Regeln. Diese legen fest, wie Gefahrstofflager errichtet und betrieben werden müssen. Die Herausforderung: Alle diese Verordnungen sind gleichzeitig zu beachten.
Wer erste Informationen zum Lagern von Gefahrstoffen sucht, sollte die Technische Regel für Gefahrstoffe 510 (TRGS) der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin durchlesen. Diese regelt die Lagerung aller Gefahrstoffe in Behältern, die beweglich sind.
Definition: Was sind Gefahrstoffe?
Bestimmt wird der Begriff in der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Lagergut wird dann als Gefahrstoff bezeichnet, wenn es
- ätzende,
- brandfördernde,
- entzündliche,
- explosionsfähige,
- gesundheitsschädliche,
- giftige und sehr giftige,
- fortpflanzungsgefährdende
- sowie umweltgefährdende und/oder sonstige schädigende Eigenschaften aufweist.
Um Risiken bei der Lagerung von Gefahrstoffen zu minimieren, müssen Sie deren Eigenschaften beachten.
Was bedeutet „Lagern“?
Laut § 3 Nr. 10 Chem-G (Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen ChemG) zählt „Lagern“ zu „Verwenden“. Damit unterliegen alle Tätigkeiten in einem Lager den Vorschriften des dritten bis sechsten Abschnitts der GefStoffV.
Unter „Lagern“ „[...] [wird] das Aufbewahren zur späteren Verwendung sowie zur Abgabe an andere [verstanden]. Es schließt die Bereitstellung zur Beförderung ein, wenn die Beförderung nicht innerhalb von 24 Stunden nach der Bereitstellung oder am darauffolgenden Werktag erfolgt. Ist dieser Werktag ein Samstag, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages.“ (§ 2 Abs. 1 Nr. 3 bis Nr. 6 GefStoffV)
Die TRGS 510 versteht „Lagern“ als „[…] das Aufbewahren zur späteren Verwendung sowie zur Abgabe an andere. Es schließt die Bereitstellung zur Beförderung ein, wenn die Beförderung nicht innerhalb von 24 Stunden nach der Bereitstellung oder am darauffolgenden Werktag erfolgt. Ist dieser Werktag ein Samstag, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktags.”
Was ist unter wassergefährdenden Stoffen zu verstehen?
Laut § 62 Abs. 3 WHG (Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts) sind wassergefährdende Stoffe „feste, flüssige und gasförmige Stoffe, die geeignet sind, dauernd oder in einem nicht nur unerheblichen Ausmaß nachteilige Veränderungen der Wasserbeschaffenheit herbeizuführen.“ Die „Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“ (AwSV) regelt das Verfahren, wie diese Stoffe in eine von drei Kategorien eingeordnet werden.
Die ersten beiden Kategorien lauten „nicht wassergefährdend“ und „allgemein wassergefährdend“. In der dritten Kategorie werden wassergefährdende Stoffe nach ihrer Gefährlichkeit in drei sogenannte Wassergefährdungsklassen (WGK) eingestuft:
- WGK 1: schwach wassergefährdend
- WGK 2: deutlich wassergefährdend
- WGK 3: stark wassergefährdend
Auf diese Weise ist es möglich, jedem Stoff einen bestimmten Grad an Wassergefährdung zuzuordnen. Je nach Kategorie müssen Sie entsprechende Sicherheitsvorkehrungen treffen. Berücksichtigen Sie bei der Absicherung aber auch Aspekte wie Menge und Standort im Lager.
Wenn Sie ermittelt haben, welcher Wassergefährdungsklasse Ihre Stoffe zugehören, ist es wichtig, dass Ihr Lager auch bestimmte bauliche Anforderungen erfüllt. Die AwSV bietet hierfür den rechtlichen Rahmen.
Gefährdungsbeurteilung: Was vor dem Lagern zu beachten ist
Bevor Sie einen wassergefährdenden Stoff lagern, ist es wichtig, mögliche Gefahren zu identifizieren, zu bewerten und dann entsprechende Vorkehrungen zu treffen. Ermitteln Sie, über welche für Ihr Lager relevanten und gefährlichen Eigenschaften die Gefahrstoffe verfügen. Sicherheitsdatenblätter werden in der Regel vom Inverkehrbringer, der die Stoffe in Umlauf bringt, der Lieferung beigelegt.
Worauf Sie achten sollten: Für Zubereitungen bzw. Gemische muss dieser nur auf Ihre Aufforderung hin Datenblätter zur Verfügung stellen. Es bestehen weiterhin Unklarheiten? Dann können Sie beim Inverkehrbringer nachfragen. Dieser ist dazu verpflichtet, Ihnen weitere Informationen, die Sie für die Gefährdungsbeurteilung benötigen, zukommen zu lassen. Berücksichtigen Sie bei Ihrer Beurteilung auch die speziellen Tätigkeiten im Lager und die baulichen, betriebstechnischen und organisatorischen Lagerbedingungen.
Schutzmaßnahmen: Allgemeine Maßnahmen im Überblick
Bewahren Sie Gefahrstoffe so auf, dass weder Menschen noch die Umwelt in Gefahr gebracht werden. Im Folgenden erhalten Sie einen kurzen Überblick über weitere allgemeine Schutzmaßnahmen:
- Kennzeichnung mit vereinfachter Methode: Nach der TRGS 201 ist es möglich, eine vereinfachte Kennzeichnung zu nutzen.
- Anforderung an das Lager und dessen Technik: Ein Gefahrstofflager muss den baurechtlichen Vorschriften des jeweiligen Bundeslandes entsprechen. Der Boden des Lagers darf nicht durchlässig sein. Eine ausreichende Beleuchtung ist wichtig. Sie sollten in der Lage sein, austretende Stoffe mit den passenden technischen Hilfsmitteln entfernen zu können. Im bestmöglichen Fall verfügt Ihr Lager über ein Be- und Entlüftungssystem. Achten Sie darauf, dass giftige und sehr giftige Stoffe unter Verschluss sind.
- Ausstattung und Einrichtung des Lagers: Lagerregale und andere Einrichtungselemente müssen tragfähig und standfest sein. Sichern Sie Lagergut gegen Heraus- und Herabfallen – das gilt ganz besonders für zerbrechliche Behälter. Es ist erlaubt, Hochregale und Regale zur Lagerung zu nutzen, wenn diese technischen Normen entsprechen. Kennzeichnen Sie die Lagerregale mit Fach- und Feldlasten. Wassergefährdende Stoffe müssen in oder auf Auffangeinrichtungen gelagert werden. Diese Einrichtungen sollten mindestens ein Zehntel des Volumens des größten Gebindes aufnehmen können. Vergrößern Sie das Auffangvolumen, indem Sie ein Gitterrost anbringen.
- Betriebsanweisungen: Wenn Sie Gefahrstoffe lagern, müssen für die damit verbundenen Tätigkeiten entsprechende Betriebsanweisungen erarbeitet und mit den Beschäftigten geteilt werden.
- Einlagerungsplan: Erstellen Sie für jeden Gefahrstoff, den Sie lagern, einen Einlagerungsplan. Im Fall von Bränden oder anderen Störungen kennen Sie die Art und Menge der gelagerten Stoffe.
- Sichere Lagerung: Eine völlig ungeordnete Lagerung von Gefahrstoffen ist verboten. Es gibt aber auch Stoffe und entsprechende Klassen, die nicht oder nur eingeschränkt zusammen gelagert werden dürfen. Mit einer sogenannten Zusammenlagerungstabelle erkennen Sie schnell, welche Stoffe zusammen oder separat aufbewahrt werden müssen.
Besondere Maßnahmen für wassergefährdende Stoffe
Zu den genannten Schutzmaßnahmen gibt es noch gesonderte Anforderungen an die Lagerung für wassergefährdende Stoffe, die detailliert in der AwSV beschrieben sind:
- Anforderungen an die Lagereinrichtung: Bodenflächen müssen auf eine bestimmte Art und Weise abgedichtet und befestigt sein und ein entsprechendes Rückhaltevermögen für austretende Flüssigkeiten vorweisen.
- Anforderungen an die Behälter, die für die Lagerung genutzt werden: Wenn Sie flüssige Stoffe mit WGK 1, 2 oder 3 lagern, sind Überfässer oder Auffangwannen zwingend notwendig.
- Anforderungen an die Lagerinfrastruktur: Störmeldeeinrichtungen sollten vorhanden sein. Regelmäßige Kontrollen sind neben Maßnahmenplänen für den Notfall ein Muss. Notfallübungen, Betriebsanweisungen und ein Bestands- bzw. Einlagerungsplan über alle gelagerten Güter mit WGK 1, 2 oder 3 sind Pflicht.
Um die besten Vorkehrungen für die sichere Lagerung von wassergefährdenden Stoffen treffen zu können, sollten Sie sich die folgenden Verordnungen und Regelungen genauestens anschauen: AwSV, 12. BImSchV (R50, R50/53, R51/53), LöRüRL, TRwS 779 und 786, TRGS 510.
Fazit: Die Lagerung wassergefährdender Stoffe ist komplex, aber umsetzbar
Auch die Lagerung kleinerer Mengen wassergefährdender Stoffe ist mit hohen Investitionen in technische Maßnahmen und hohem Aufwand verbunden. Wenn Sie die zahlreichen Verordnungen berücksichtigen und Ihr Personal entsprechend kontinuierlich schulen, sind Sie bestmöglich aufgestellt und abgesichert. Der Lagerung von Gefahrstoffen steht dann nichts mehr im Weg.
Und wenn Sie noch auf der Suche nach geeigneten Regalen für die Lagerung wassergefährdender Stoffe sind, dann werfen Sie einen Blick in den Schulte Hauptkatalog 2024. Hier finden Sie mit Sicherheit die für Sie passende Lösung.