Der Einsturz eines Regals gehört zu den schlimmsten Unglücken, die in einem Lager passieren können. Unfallmeldungen darüber lesen sich wie die von Lawinenunglücken. Es geht um Vermisste, Verschüttete und Suchaktionen. Auch die Ursachen gleichen sich in einem Punkt: Sie sind im Vergleich zu dem oftmals verheerenden Resultat eher klein. In Lager kommt dabei eine gefährliche Komponente dazu: Zeit! Ein vermeintlich kleiner Schaden, der zunächst folgenlos ist, kann mittelfristig zu einer Instabilität führen, die – wenn sie über einen längeren Zeitraum unbemerkt bleibt – sich gefährlich ausweiten kann. Dafür schützen Sie vor allem regelmäßige Kontrollen – gemäß DIN EN 15635 sowie der Betriebssicherheitsverordnung und des Arbeitsschutzgesetzes. Welche Regale dabei wie geprüft werden, erfahren Sie hier.
Gemäß Berufsgenossenschaft gilt grundsätzlich für alle Regaltypen die Inspektionspflicht. Dazu gehören: Paletten- und Kragarmregale, Einfahr- und Durchfahrregale, Fachbodenregale, Mehrgeschossanlagen, Durchlaufregale, manuell verfahrbare Regale sowie Archivregale.
Für den Betreiber eines Lagers ergeben sich daraus Pflichten, die aus dem Paragraph 5 des Arbeitsschutzgesetzes sowie dem Paragraph 4 beziehungsweise Paragraph 10 der Betriebssicherheitsverordnung resultieren. Dort heißt es zum einen:
Für die eingangs genannten Regalsysteme kommt die Europäische Norm DIN EN 15635 zur Anwendung. Diese Norm weist explizit darauf hin, dass die Regale nur für eine „sorgfältige und richtige“ Benutzung ausgelegt sind, bei der keine zusätzlichen Kräfte oder Stoßbelastungen eingeleitet werden dürfen wie sie beispielsweise durch Fehlbedienung entstehen würden.
Besonders zu beachten ist dabei das Kapitel 9, in dem vom Betreiber regelmäßige Kontrollen gefordert werden. Dabei wird zwischen a) sofortiger Meldung, b) Sichtkontrolle und c) Experteninspektion unterschieden:
Hinter dem Begriff „fachkundige Person“ steht – gemäß der Definition der Berufsgenossenschaft –dabei immer die Qualifikation und hohe Fachkompetenz eines durch den Verband für Lagertechnik und Betriebseinrichtungen geprüften Regalprüfers beziehungsweise Regalinspekteurs – diese Qualifikation ist auch in der Technischen Regel für Betriebssicherheit (TRBS) 1203 definiert.
In der technischen Regel für Betriebssicherheit 1203 wird gefordert, dass die befähigte Person a) keinen fachlichen Unterweisungen seitens des Auftraggebers unterliegen darf und b) über Fachkenntnisse verfügen muss, die sie:
Nach erfolgter Schulung und bestandener Abschlussprüfung erhalten die Teilnehmer eine Urkunde sowie den Ausweis „Verbandsgeprüfter Regalinspekteur“. Jeder von ihnen ist verpflichtet, sich regelmäßig nachschulen zu lassen, damit die Kenntnisse stets dem aktuellen Stand der Technik entsprechen.
„Fachkundig“ bedeutet darüber hinaus auch, dass der Regalprüfer beziehungsweise Regalinspekteur die Gesetze, Verordnungen, die Regeln der Berufsgenossenschaften und die europäischen Regalnormen – zum Beispiel die DIN EN 15512/15620/15629 und 15635 kennen und anwenden können muss. Das macht den Regalprüfer/-inspekteur zu einem hochgradig qualifizierten Fachmann, der einerseits die Einhaltung aller Normen, Richtlinien und Gesetze gewährleistet und ihnen andererseits langfristige Investitionssicherheit bietet und Kosten spart.
Der verbandsgeprüfte Regalprüfer/-inspekteur:
Sicherheit und Effizienz im Lager basieren auf vier Säulen: Investition in normenkonforme Regale, Prävention, Inspektion und Instandsetzung gemäß der geltenden Regelungen seitens der beteiligten Institutionen.
Dazu gehören:
Damit schaffen Sie Sicherheitsstandards in Ihrem Lager, die über die gesetzlichen Normen hinausgehen und Ihnen die besten Voraussetzungen für eine hochbelastbare, leistungsfähige Intralogistik bieten.