Da Wasser nur begrenzt zur Verfügung steht, muss es besonders geschützt werden. Verunreinigtes oder verseuchtes Trinkwasser wird meist spät bemerkt, deswegen ist der Schutz so wichtig. Folglich müssen Gefahrstoffe wie wassergefährdende Stoffe, die zu einem Problem für Gewässer und Grundwasser werden können, möglichst sicher gelagert werden. Unkontrolliertes Auslaufen und Kontamination gilt es zu verhindern. Erfahren Sie, wie man wassergefährdende Stoffe sicher lagert.
Aufgrund der Risiken hat sich der Gesetzgeber mit dem Thema Gefahrstoffe und deren sicherer Lagerung intensiv auseinandergesetzt. Wer beispielsweise mit diesen Stoffen arbeitet oder sie lagert, sollte sich mit den Vorschriften nicht nur vertraut machen, sondern diese auch einhalten.
Ein überschaubares Regelwerk für die Lagerung von Gefahrstoffen gibt es nicht. Daher wissen viele Verantwortliche, die sich im Betrieb um Gefahrstoffe kümmern, oft nicht, welche Regelungen zu beachten sind. Es gibt je nach Schutzziel, wie Arbeitsschutz, Umweltschutz oder Brand- und Explosionsschutz, unterschiedliche Vorschriften, Gesetze und technische Regeln. Diese legen fest, wie Gefahrstofflager errichtet und betrieben werden müssen. Die Herausforderung: Alle diese Verordnungen sind gleichzeitig zu beachten.
Wer erste Informationen zum Lagern von Gefahrstoffen sucht, sollte die Technische Regel für Gefahrstoffe 510 (TRGS) der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin durchlesen. Diese regelt die Lagerung aller Gefahrstoffe in Behältern, die beweglich sind.
Bestimmt wird der Begriff in der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Lagergut wird dann als Gefahrstoff bezeichnet, wenn es
Um Risiken bei der Lagerung von Gefahrstoffen zu minimieren, müssen Sie deren Eigenschaften beachten.
Laut § 3 Nr. 10 Chem-G (Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen ChemG) zählt „Lagern“ zu „Verwenden“. Damit unterliegen alle Tätigkeiten in einem Lager den Vorschriften des dritten bis sechsten Abschnitts der GefStoffV.
Unter „Lagern“ „[...] [wird] das Aufbewahren zur späteren Verwendung sowie zur Abgabe an andere [verstanden]. Es schließt die Bereitstellung zur Beförderung ein, wenn die Beförderung nicht innerhalb von 24 Stunden nach der Bereitstellung oder am darauffolgenden Werktag erfolgt. Ist dieser Werktag ein Samstag, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages.“ (§ 2 Abs. 1 Nr. 3 bis Nr. 6 GefStoffV)
Die TRGS 510 versteht „Lagern“ als „[…] das Aufbewahren zur späteren Verwendung sowie zur Abgabe an andere. Es schließt die Bereitstellung zur Beförderung ein, wenn die Beförderung nicht innerhalb von 24 Stunden nach der Bereitstellung oder am darauffolgenden Werktag erfolgt. Ist dieser Werktag ein Samstag, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktags.”
Laut § 62 Abs. 3 WHG (Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts) sind wassergefährdende Stoffe „feste, flüssige und gasförmige Stoffe, die geeignet sind, dauernd oder in einem nicht nur unerheblichen Ausmaß nachteilige Veränderungen der Wasserbeschaffenheit herbeizuführen.“ Die „Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“ (AwSV) regelt das Verfahren, wie diese Stoffe in eine von drei Kategorien eingeordnet werden.
Die ersten beiden Kategorien lauten „nicht wassergefährdend“ und „allgemein wassergefährdend“. In der dritten Kategorie werden wassergefährdende Stoffe nach ihrer Gefährlichkeit in drei sogenannte Wassergefährdungsklassen (WGK) eingestuft:
Auf diese Weise ist es möglich, jedem Stoff einen bestimmten Grad an Wassergefährdung zuzuordnen. Je nach Kategorie müssen Sie entsprechende Sicherheitsvorkehrungen treffen. Berücksichtigen Sie bei der Absicherung aber auch Aspekte wie Menge und Standort im Lager.
Wenn Sie ermittelt haben, welcher Wassergefährdungsklasse Ihre Stoffe zugehören, ist es wichtig, dass Ihr Lager auch bestimmte bauliche Anforderungen erfüllt. Die AwSV bietet hierfür den rechtlichen Rahmen.
Bevor Sie einen wassergefährdenden Stoff lagern, ist es wichtig, mögliche Gefahren zu identifizieren, zu bewerten und dann entsprechende Vorkehrungen zu treffen. Ermitteln Sie, über welche für Ihr Lager relevanten und gefährlichen Eigenschaften die Gefahrstoffe verfügen. Sicherheitsdatenblätter werden in der Regel vom Inverkehrbringer, der die Stoffe in Umlauf bringt, der Lieferung beigelegt.
Worauf Sie achten sollten: Für Zubereitungen bzw. Gemische muss dieser nur auf Ihre Aufforderung hin Datenblätter zur Verfügung stellen. Es bestehen weiterhin Unklarheiten? Dann können Sie beim Inverkehrbringer nachfragen. Dieser ist dazu verpflichtet, Ihnen weitere Informationen, die Sie für die Gefährdungsbeurteilung benötigen, zukommen zu lassen. Berücksichtigen Sie bei Ihrer Beurteilung auch die speziellen Tätigkeiten im Lager und die baulichen, betriebstechnischen und organisatorischen Lagerbedingungen.
Bewahren Sie Gefahrstoffe so auf, dass weder Menschen noch die Umwelt in Gefahr gebracht werden. Im Folgenden erhalten Sie einen kurzen Überblick über weitere allgemeine Schutzmaßnahmen:
Zu den genannten Schutzmaßnahmen gibt es noch gesonderte Anforderungen an die Lagerung für wassergefährdende Stoffe, die detailliert in der AwSV beschrieben sind:
Um die besten Vorkehrungen für die sichere Lagerung von wassergefährdenden Stoffen treffen zu können, sollten Sie sich die folgenden Verordnungen und Regelungen genauestens anschauen: AwSV, 12. BImSchV (R50, R50/53, R51/53), LöRüRL, TRwS 779 und 786, TRGS 510.
Auch die Lagerung kleinerer Mengen wassergefährdender Stoffe ist mit hohen Investitionen in technische Maßnahmen und hohem Aufwand verbunden. Wenn Sie die zahlreichen Verordnungen berücksichtigen und Ihr Personal entsprechend kontinuierlich schulen, sind Sie bestmöglich aufgestellt und abgesichert. Der Lagerung von Gefahrstoffen steht dann nichts mehr im Weg.
Und wenn Sie noch auf der Suche nach geeigneten Regalen für die Lagerung wassergefährdender Stoffe sind, dann werfen Sie einen Blick in den Schulte Hauptkatalog 2021. Hier finden Sie mit Sicherheit die für Sie passende Lösung.